Bukarest (ADZ) - Rumäniens Verfassungsgericht (VG) hat die Begründung seines Urteils vom 26. September bekannt gegeben, durch das etliche Artikel des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Regierung und Parlament im Bereich der Europapolitik als verfassungswidrig abgeschmettert wurden.
In seinem Befund erläutert das VG, dass das Regierungssystem in Rumänien laut Grundgesetz ein semipräsidentielles ist, wobei Art. 80, Abs. 1 dem per Direktwahl bestimmten Staatsoberhaupt die Richtlinienkompetenz in außenpolitischen Fragen zuweist. Die Rolle der Regierung sei in dieser Frage „eher technisch“, sie habe die auf Staatsebene vom Präsidenten eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen, befanden fünf Verfassungsrichter. Die restlichen vier waren separater Meinung: Kein Artikel des Grundgesetzes spreche dem Präsidenten das alleinige Recht zu, das Land bei Gipfeltreffen des Europäischen Rats zu vertreten.
Zum nahenden Herbstgipfel befragt, sagte Premier Ponta am Wochenende dem Sender Pro TV, seine Beziehungen zum Staatschef seien zwar nach wie vor „eisig“, doch wolle er versuchen, dieses Thema mit Traian Băsescu zu erörtern, damit das Land im November beim Gipfeltreffen in Brüssel „korrekt“ vertreten sei.