Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat der Antikorruptionsbehörde DNA und der Antimafiastaatsanwaltschaft DIICOT am Mittwoch einen schweren Schlag versetzt: Die Verfassungshüter ließen einen Antrag des Obersten Gerichts zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der vom Parlament im Frühsommer verabschiedeten Änderungen des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes (303/2004) sowie Gerichtsverfassungsgesetzes (304/2004) zu und befanden, dass die darin vorgesehene Senkung des Mindestdienstalters für DNA- und DIICOT-Staatsanwälte (von 10 auf 7 Jahre) nicht verfassungskonform ist. Das Parlament hatte das Mindestdienstalter für DNA- und DIICOT-Dezernenten angesichts des eklatanten Personalmangels, über den beide Ermittlungsbehörden klagen, gesenkt – wegen des im Justizsystem geltenden frühen Rentenalters einerseits und des bei Neuanstellungen vorausgesetzten recht hohen Dienstalters andererseits sind beide zurzeit zu rund 40 Prozent unterbesetzt.
In seinem Urteil stellte das VG klar, dass das Mindestdienstalter für Staatsanwälte der DNA und DIICOT als bei der Generalstaatsanwaltschaft angesiedelte Elite-Ermittlungsbehörden nicht unter jenem der Dezernenten der Generalstaatsanwaltschaft (10 Jahre) liegen dürfe.
Davor hatten sowohl die Staatsanwälte-Abteilung des Justizrates (CSM) als auch Justizbeamte-Verbände an die Verfassungshüter appelliert, die Senkung des Mindestdienstalters für DNA- und DIICOT-Dezernenten abzusegnen, damit der Kampf gegen die Korruption und das organisierte Verbrechen hierzulande nicht noch mehr ins Stocken gerät. Justizminister Stelian Ion (USR-PLUS) kommentierte am Abend bitter, dass „demnächst wohl selbst die Korruptionsbekämpfung für verfassungswidrig befunden“ werden könnte.