VG: Abschaffung der Parlamentarier-Sonderrenten nicht verfassungskonform

Urteil laut Verfassungsrichter Morar „null und nichtig“

Archivfoto: Agerpres

Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Donnerstag das Anfang 2021 verabschiedete Gesetz über die Abschaffung der umstrittenen Sonderrenten für Parlamentarier wegen verfahrenstechnischer Unregelmäßigkeiten für nicht verfassungskonform befunden. Als Folge erhalten nun etwa 820 ehemalige Abgeordnete und Senatoren ihre gestrichenen Bezüge wieder ausgezahlt – noch dazu rückwirkend, für die letzten 15 Monate.

Nach Abschaffung ihrer Sonderbezüge durch die aktuelle Legislative und Ausfertigung des Gesetzes durch das Staatsoberhaupt hatten mehr als 70 frühere Parlamentarier, darunter Adrian Năstase, Petre Roman, Teodor Stolojan, Teodor Meleșcanu, Vasile Blaga, Petre Daea und Gabriel Oprea, das VG über Umwege bzw. mittels vor Gericht eingebrachten Anträgen auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit angerufen. Die Verfassungshüter befanden nun am Donnerstag nicht das Gesetz an sich, sondern das überhastete Verfahren, mit dem es binnen kaum 24 Stunden im Parlament durchgeboxt worden war, mehrheitlich für nicht verfassungskonform. 
Die oppositionelle Reformpartei USR sprach von einer „Ohrfeige“, die das Verfassungsgericht damit all jenen Bürgern versetze, die „nach einem von Arbeit erfülltem Leben“ nun wegen ihrer bescheidenen Altersbezüge „kaum ihr Dasein fristen“ könnten, und kündigte an, umgehend einen neuen Gesetzentwurf über die Abschaffung der Parlamentarier-Sonderrenten einbringen zu wollen.

Das VG-Urteil ist selbst in den eigenen Reihen umstritten: Der scheidende Verfassungsrichter Daniel Morar sagte den Medien, es sei de facto „null und nichtig“, da er einen Aufschub des Urteilsfällung beantragt und den Sitzungssaal anschließend verlassen habe – bei dem einschlägigen Votum sei er folglich gar nicht dabei gewesen.