Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Montag die Pläne von Staatschef Klaus Johannis und der regierenden Liberalen betreffend vorgezogene Neuwahlen ins Wanken gebracht: Die Verfassungshüter gaben überraschend einer Organstreitklage der PSD statt und befanden Ludovic Orbans Regierungsauftrag für verfassungswidrig.
Obwohl die Verfassung dem Staatsoberhaupt alle Freiheit hinsichtlich des Regierungsauftrags einräumt, solange keine Fraktion die absolute Mehrheit hält, sahen die Verfassungsrichter einen Organstreit zwischen Präsidentschaft und Parlament gegeben und befanden, dass der Staatschef jemanden mit der Regierungsbildung zu beauftragen habe, der „eine tatsächliche Mehrheit hinter sich versammeln kann“. VG-Präsident Valer Dorneanu sah sich am Abend genötigt, das umstrittene Urteil zu erläutern, zumal das Gremium keinen einzigen Verfassungsartikel genannt hatte, gegen den Johannis mit seinem Regierungsauftrag verstoßen haben soll. Dorneanu erklärte, dass an sich nicht der Regierungsauftrag an Orban verfassungswidrig gewesen sei, sondern dessen anschließende Aussagen, keine Mehrheitsfindung, sondern vorgezogene Neuwahlen anzustreben. Dem Präsidenten stehe es frei, Orban erneut mit der Regierungsbildung zu beauftragen, doch habe letzterer sich anschließend auch um eine Mehrheit und nicht um eine Ablehnung im Parlament zu bemühen, so der VG-Präsident.
Das VG-Urteil fiel kaum eine Stunde vor der geplanten Vertrauensabstimmung im Parlament über das Kabinett Orban II, von der sich der designierte Regierungschef eigentlich ein Misstrauensvotum erhofft hatte, um die angestrebten Neuwahlen einen weiteren Schritt voranzubringen. Mit dem Urteil wurde besagte Vertrauensabstimmung jedoch hinfällig; sie fiel letztlich, wie erwartet, wegen mangelnden Quorums aus.