Bukarest (ADZ) - Das Verfassungsgericht (VG) hat am Donnerstag einer Verfassungsbeschwerde der Ombudsfrau für Bürgerrechte, Renate Weber (ALDE), gegen den vor wenigen Wochen vom Parlament verabschiedeten Rechtsrahmen über die Alarmstufe stattgegeben und befunden, dass die Regierung den Alarmzustand sowohl verhängen als auch verlängern kann – und zwar ohne Zustimmung des Parlaments.
Unter Verweis auf die Gewaltenteilung hatte die Ombudsfrau Anfang Juni Verfassungsbeschwerde gegen mehrere Artikel des neuen Rechtsrahmens eingelegt, die vorsahen, dass eine landesweite Alarmstufe nur mit Zustimmung der Legislative verhängt werden kann. Ombudsfrau Weber hatte daraufhin in ihrer Beschwerde beanstandet, dass damit „eine neue Form der parlamentarischen Kontrolle über Regierungsakte“ aus der Taufe gehoben werde und das Parlament dadurch Regierungsbeschlüsse bzw. Verwaltungsakte der Exekutive zu kontrollieren versuche.
Allerdings befanden die Verfassungshüter auch, dass die per Ministerverordnung geregelte behördliche Quarantäne oder häusliche Isolation für Einreisende aus Corona-Risiko-Ländern nicht verfassungskonform ist – Beschränkungen der Bürgerrechte, insbesondere der Bewegungsfreiheit, könnten nur vom Parlament per Organgesetz und nicht von der Exekutive per Verordnung festgelegt werden. Ein ähnliches Urteil hatte das VG bereits über den Notstand gefällt.
Für nicht verfassungskonform wurde zudem auch die obligatorische Krankenhaus-Einlieferung aller Covid-19-Patienten, einschließlich der symptomfreien, befunden – und zwar wegen „mangelnder Klarheit und Vorhersagbarkeit“ der einschlägigen Rechtsgrundlage, nämlich Gesetz 95/2006 über die Reform im Gesundheitswesen sowie Eilerlass 11/2020 der liberalen Regierung.