VG vertagt Urteile zu den meisten Reformpaketen der Regierung

Vorerst bloß eine Verfassungsklage für unzulässig befunden

Bukarest (ADZ) – Das Verfassungsgericht (VG) hat am Mittwoch seine Urteile zu den meisten Verfassungsklagen der ultrarechten Oppositionsparteien AUR, POT und SOS sowie des Obersten Gerichts (OG) gegen die von Regierungschef Ilie Bolojan (PNL) Anfang September mit der Vertrauensfrage verknüpften Reform- und Sparpakete auf den 8. Oktober vertagt. Die Verfassungsrichter befanden vorerst einzig die von der rechtspopulistischen Opposition gegen die Reform etlicher autonomer Behörden (Finanzaufsicht ASF, Regulierungsbehörden ANRE und ANCOM) eingelegte Verfassungsbeschwerde für unzulässig. Über die Verfassungsmäßigkeit der restlichen Maßnahmenpakete bzw. der Reform der Sonderrenten der Richter und Staatsanwälte, des Gesundheitssystems, der Unternehmensführung von Staatsunternehmen sowie des neuen Pakets mit Fiskalmaßnahmen wollen die Verfassungshüter indes erst in zwei Wochen befinden. Das Pressebüro des Verfassungsgerichts teilte in einer knappen Aussendung mit, dass der Aufschub weitgehend auf die „Komplexität“ der Reformen zurückzuführen sei, weswegen die Verfassungsrichter mehr Zeit benötigen würden.

Auf den Aufschub angesprochen, sagte Interims-PSD-Chef Sorin Grindeanu, die Verfassungshüter seien sich zweifelsfrei „des Gewichts ihrer Urteile“ und deren Konsequenzen bewusst. Vor allem das VG-Urteil in puncto Reform der Sonderrenten der Richter und Staatsanwälte war mit Spannung erwartet worden, da der Regierungschef Ende August das Schicksal seines Kabinetts durch die Blume vom Erfolg dieser Novelle abhängig gemacht hatte – sollte das Verfassungsgericht sie abschmettern, würde die Regierung wohl kaum noch über ausreichend Legitimität verfügen, um „weiteres Unrecht in Angriff nehmen“ zu können, hatte Bolojan klargestellt.