Bukarest (ADZ) – Rumäniens Verfassungshüter haben am Mittwoch ihre Urteilsfindung zu den von der PSD-ALDE-UDMR-Mehrheit eingebrachten und verabschiedeten Änderungen des Strafrechts, der Strafprozessordnung sowie des Gerichtsverfassungsgesetzes auf Ende September vertagt.
Gegen zahlreiche der vorgenommenen Änderungen hatten sowohl die oppositionellen Liberalen (PNL) und Bürgerlichen (USR) als auch das Oberste Gericht Verfassungsklagen eingelegt; erst jüngst waren die Novellen auch von der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht, besser bekannt als Venedig-Kommission, scharf gerügt worden.
Dafür befand das Verfassungsgericht (VG) eines der drei wesentlichen Justizgesetze, nämlich das Gesetz betreffend den Status von Richtern und Staatsanwälten, trotz einschlägiger Kritik der Rechtsexperten der Venedig-Kommission für verfassungskonform. Die aus VG-Sicht mit der Verfassung vereinbaren Änderungen betreffen vor allem eine weit eingeschränktere Rolle des Staatsoberhauptes im Ernennungsverfahren der leitenden Staatsanwälte: Künftig wird der Präsident ein einziges Mal Veto gegen eine vom Justizminister vorgeschlagene Personalie einlegen können.