Bukarest (Mediafax/ADZ) - Zwei USL-Parlamentarier, Georgică Severin und Cornel Pieptea, haben im Senat einen Gesetzentwurf hinterlegt, durch den das Gesetz der Volksbefragung wieder abgeändert werden soll.
Zuletzt hatte die PDL einen Dringlichkeitserlass der Regierung durchgesetzt, zu dem es auch einen Zusatzantrag gegeben hatte, wonach der Staatschef nur dann durch Volksbefragung seines Amtes enthoben werden kann, wenn die Mehrheit der Bürger, die auf den Wählerlisten eingetragen sind, dafür stimmen.
Hauptsächlich gegen diese Bestimmung richtet sich nun die neue Gesetzesvorlage. Die Autoren wollen den betreffenden Artikel so abändern, dass die Amtsenthebung mit der Mehrheit der Stimmen der Bürger erfolgen kann, die sich an der Volksbefragung beteiligen. „Jurnalul Naţional“ rechnet aus, dass der Präsident demnach mit viel weniger Stimmen absetzt werden könnte als die 9 Millionen, die laut Eintragungen in den Wählerlisten nötig gewesen wären.
Was den Disput betrifft, wer Rumänien am 28. Juni beim Europäischen Rat in Brüssel vertreten soll, der Präsident oder der Premier, hat der neue Sprecher des Präsidialamts, Bogdan Oprea, der Presse mitgeteilt, dass die Erörterung dieses Themas „vollauf unbegründet“ sei, deshalb habe sich Präsident Traian Băsescu auch nicht öffentlich dazu geäußert. Premier Victor Ponta hingegen bringt die Angelegenheit vors Parlament.