Was kann der Oberste Magistraturrat klären?

Die Bürger werden eingeschüchtert und terrorisiert

Bukarest (ADZ) - Der ehemalige Präsident Ion Iliescu hat das Vorgehen der Staatsanwaltschaft außergewöhnlich hart verurteilt: „Horden von Staatsanwälten überfallen die Menschen auf dem Dorf in ihren Häusern, um sie zu befragen, ob sie beim Referendum abgestimmt haben.“ Das Parlament sei verpflichtet, die Staatsanwaltschaft wegen Missbrauchs zur Rechenschaft zu ziehen und sie zu veranlassen, sich an die in der Verfassung vorgesehenen Befugnisse zu halten.

Premier Victor Ponta hatte den amtsenthobenen Präsidenten Traian Băsescu aufgefordert, „mit dem Terror gegen die Bürger aufzuhören“. Mit dieser Formulierung ist der interimistische Präsident Crin Antonescu nicht einverstanden: Wenn jemand die Bürger Rumäniens terrorisiere, dann müsse der Justizminister Maßnahmen ergreifen. Außerdem solle der Oberste Magistraturrat (CSM) umgehend zusammentreten. Als interimistischer Justizminister erklärte sich Ponta bereit, an einer Sitzung des CSM teilzunehmen. Die Befugnisse des Justizministers seien jedoch beschränkt, nicht der Justizminister sei der Chef über die Staatsanwaltschaft. Er könne die Oberstaatsanwältin allerdings auffordern, die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft zu erklären. Die Vernehmung der Teilnehmer am Referendum sei tatsächlich eine „politische Verfolgung“. Die Leitung des CSM wandte sich gestern wegen dieser als „Bedrohung der Unabhängigkeit der Justiz“ empfundenen Äußerungen an die Gerichtsinspektion.