Bukarest/Brüssel/Straßburg (ADZ) - Mit der Rumänin Rovana Plumb und dem Ungarn László Trócsányi hat der Rechtsausschuss des Europaparlaments am Donnerstag erstmals in der Geschichte der EU zwei Kommissarsanwärter noch vor ihrer Anhörung in den Fachausschüssen gestoppt. Möglich wurde dies nach einer Novellierung der Geschäftsordnung des EU-Parlaments, die die Befugnisse des Rechtsausschusses ausgeweitet hatte. Sowohl Plumb als auch Trócsányi fielen wegen finanzieller Interessenkonflikte durch.
Im Grunde muss ein Nein des Rechtsausschusses zwar kein zwangsläufiges Aus für einen Kommissionsanwärter bedeuten – der Ausschuss kann durchaus Empfehlungen abgeben, wie die Probleme des Kandidaten zu lösen seien, oder einen anderen Aufgabenbereich für diesen vorschlagen. In Rovana Plumbs Fall befand der Rechtsausschuss allerdings einstimmig in einem zweiten Votum, dass es angesichts ihrer schleierhaften Darlehen „erhebliche Bedenken“ gebe, dass die 59-Jährige das Amt eines EU-Kommissars gemäß Verträgen und Verhaltenskodex ausüben könne. Diese seine Empfehlung wird der Rechtsausschuss nun der gewählten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in einem vertraulichen Brief mitteilen. Dass letztere sich über die Empfehlung des Ausschusses hinwegsetzen sollte, gilt als höchst unwahrscheinlich, da ihre Kommission ja vom Plenum des Europaparlaments bestätigt werden muss.
Ihrerseits wird Ursula von der Leyen schnell handeln müssen, um den Zeitplan für die Bestellung ihrer EU-Kommission einhalten zu können – etwa, indem sie Rumänien und Ungarn zu Nachnominierungen auffordert. Planmäßig soll die neue EU-Kommission am 23. Oktober vom Plenum des Europaparlaments abgesegnet werden, damit sie laut EU-Verträgen am 1. November ihr Amt antritt.