Bukarest (ADZ) – Das Parlament muss sich mit dem Hinweisgeberschutzgesetz erneut befassen, nachdem Präsident Klaus Johannis die Ausfertigung der Ende Juni verabschiedeten Fassung ablehnte. In seiner Begründung warnt er, dass eine unangemessene Umsetzung der einschlägigen EU-Richtlinie zu einem EU-Vertragsverletzungsverfahren führen könne. Auch sei es möglich, dass der Mechanismus zur Koppelung von EU-Zahlungen an die Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien aktiviert wird. Inhaltlich rügt das Präsidialamt, dass das vom Parlament verabschiedete Gesetz in mehreren Punkten die EU-Richtlinie missachtet, beispielsweise hinsichtlich des Umgangs mit anonymen Hinweisen und der Repressalien gegen Hinweisgeber.Viele zivilgesellschaftliche Vcreine hatten Johannis im Vorfeld ersucht, das Gesetz nicht auszufertigen, nachdem das Verfassungsgericht Mitte des Monats eine Klage der USR ablehnte und das Gesetz für grundgesetzkonform hielt.
Die EU-Chefstaatsanwältin Laura Codruța Kövesi hatte ihrerseits angekündigt, eine Anrufung der EU-Kommission für die Aktivierung des Rechtsstaatsmechanismus zu prüfen. Aus ihrer Sicht würde das Gesetz Whistleblower entmutigen.