Reschitza – Wie bereits berichtet, fanden zum Beginn dieser Woche im Banater Bergland, aber auch in den Verwaltungskreisen Bihor, Arad und Temesch umfangreiche Hausdurchsuchungen an 14 Orten statt, wo Polizei und Staatsanwaltschaft aufgrund langzeitiger Beobachtungen sogenannte „Schatzsucher” oder „archäologische Wilderer” vermuteten. Dienstagabend gab die Kreispolizei in Reschitza in einem Kommuniqué bekannt, dass die Durchsuchungen erfolgreich waren: mehr als 5000 Artefakte aus der Jungsteinzeit, der Römerzeit und dem frühen Mittelalter konnten sichergestellt werden.
Die Staatsanwälte des Kreisgerichts Karasch-Severin gehen davon aus, dass es sich um eine „organisierte Gruppe” der Räuber von Fundstücken aus früher Vergangenheit handelt. Ziel der Gruppe sei es offensichtlich gewesen, das archäologische Erbe zu berauben, indem sie illegale Grabungen durchführten und auch illegal das Gelände archäologischer Grabungsstätten mit hochsensiblen Gerätschaften durchsuchten. Im eigentlichen Sinn kriminell wurde die Gruppe, laut Staatsanwaltschaft, im Augenblick, wo sie die Fundstücke nicht meldeten (wie es gesetzliche Pflicht ist), sondern sie sich aneigneten. Zusätzlicher Belastungspunkt ist ihr Versuch, sie „illegal zu exportieren”, das heisst, den florierenden internationalen Schwarzmarkt mit solcherlei Artefakten aus dem Banat und dem Partium zu bedienen.
Die Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft des Kreisgerichts Karasch-Severin, Laura Iancu, verkündete Dienstagabend in Reschitza: „Aufgrund der Hausdurchsuchungen konnten 4000-5000 archäologische Fundstücke sichergestellt werden, die laut Art.11, Abs.1, Buchst.k des Gesetzes 182/2000 zum nationalen Kulturgut gehören. Es handelt sich um mehr als 300 antike und mittelalterliche Münzen, Fragmente von Ton- und Keramikgefäßen, Schmuck, Waffen, Werkzeuge, Statuetten und Amulette, von denen wir vermuten, dass sie aus der Alt- und Jungsteinzeit stammen. Bei den Hausdurchsuchungen wurden 13 Metalldetektoren sichergestellt, von denen sich sieben in illegalem Besitz befanden. Damit im Zusammenhang gibt es auch die logischerweise sich aufdrängende Vermutung, dass sie illegal benutzt worden sind, ohne vorher Nutzungsgenehmigungen dafür einzuholen.”
Laura Iancu schränkte den Kreis der Verdächtigten ein: man sei sich ziemlich sicher, dass nicht alle Personen, bei denen im Rahmen der Hausdurchsuchungen antike Artefakte gefunden wurden, auch „archäologische Wilderer” seien. Mehrere unter ihnen seien mit Bestimmtheit gutgläubige Käufer und Sammler solcher Objekte, die ihnen erzählte Gschichterln über Gelegenheits- und Zufallsfunde einfach geglaubt haben. Und die Fundstücke kauften. Deshalb die Oberstaatsanwältin im Weiteren: „Wir haben Strafverfolgungen eingeleitet, um den Tatbestand und die Tatsachenlage genau zu klären, einschließlich den Beitrag jedes Einzelnen unter den Verdächtigten zu den untersuchten Taten. Erst zum Abschluss dieser Untersuchungen werden wir uns vergewissert haben, wie der durch Beobachtungen und Hausdurchsuchungen festgestellte Tatbestand juristisch einzuordnen ist. Vorläufig gehen wir selbstverständlich von der Unschuldsvermutung aus.”“