Händler sollen eine Jahresgenehmigung erhalten

Neues Reglement für Gewerbetätigkeiten im öffentlichen Raum

Temeswar – Die Temeswarer Kommunalverwaltung plant eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren für gewerbliche Tätigkeiten im öffentlichen Raum. Ein neuer Entwurf des entsprechenden Reglements sieht weniger Bürokratie, kürzere Bearbeitungszeiten und ein gerechteres Verfahren für alle Wirtschaftsbeteiligten vor, wie die Temeswarer Vizebürgermeisterin Paula Romocean erklärte. Nach Beratungen mit Vertretern der lokalen Wirtschaft soll das neue Regelwerk dem Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt werden und ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten.

„In den vergangenen Jahren haben wir kontinuierlich daran gearbeitet, die Beziehung zwischen der Stadtverwaltung und den Händlern einfacher und transparenter zu gestalten. Sie tragen wesentlich zur Dynamik Temeswars bei, und wir setzen unsere Bemühungen fort, Verfahren zu vereinfachen und gleiche Bedingungen für alle zu schaffen. Die Einführung einer einzigen Jahresgenehmigung für die Teilnahme an Veranstaltungen ist eine echte Entlastung. Wir glauben an eine partnerschaftliche Beziehung und an Lösungen, die das Leben derjenigen erleichtern, die ehrlich arbeiten“, erklärte Vizebürgermeisterin Paula Romocean.

Die wichtigste Neuerung betrifft die Genehmigungsverfahren für Händler, die an Veranstaltungen teilnehmen. Bislang war für jedes Event ein separater Antrag erforderlich, künftig soll eine einzige Jahresgenehmigung gelten. Diese wird auf Antrag der Händler bis spätestens 31. Dezember eines jeden Jahres oder bis zum Ablauf eines der zugrundeliegenden Dokumente (z. B. Mietvertrag, TÜV-Nachweis) ausgestellt. Läuft eines dieser Dokumente ab, wird die Genehmigung automatisch ungültig.

Die Teilnahme an Veranstaltungen bleibt jedoch an die allgemeine Genehmigung des Veranstalters gebunden.

Um unlauteren Wettbewerb zu verhindern, sollen alle anfallenden Gebühren künftig im Voraus bezahlt werden. Der Zahlungsnachweis muss zusammen mit dem Antrag eingereicht werden. Zudem kann die Stadtverwaltung künftig die Ausstellung neuer Genehmigungen verweigern, wenn ein Unternehmen innerhalb eines Jahres drei Aussetzungen seiner bisherigen Genehmigungen erhalten hat.

Das neue Regelwerk bringt auch Klarheit für mobile Verkaufsaktivitäten: In Parks und Fußgängerzonen dürfen künftig Trikes, Fahrräder und Cargobikes betrieben werden, die Blumen, Zeitungen, Süßwaren, Souvenirs oder alkoholfreie Getränke verkaufen – vorausgesetzt, sie verfügen über eine Genehmigung des Verkehrsausschusses. Neu ist außerdem, dass für den Blumenverkauf ein Produzentenzertifikat erforderlich ist.

Für die Verlängerung bestehender Genehmigungen wird das Verfahren transparenter gestaltet: Händler müssen künftig den Verlängerungsantrag, die bisherige Genehmigung, den Zahlungsnachweis, aktualisierte Unterlagen sowie eine eidesstattliche Erklärung einreichen, dass die ursprünglichen Bedingungen weiterhin erfüllt sind.

Der Entwurf des neuen Stadtratsbeschlusses steht zur öffentlichen Einsicht auf der Internetseite des Bürgermeisteramts.