Häusliche Gewalt im Bergland

Binnen acht Monaten wurde die Polizei 753 Mal wegen häuslicher Gewaltanwendung gerufen

Reschitza - Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalt in engen persönlichen Beziehungen, vor allem in Partnerschaften und Familie. Sie umfasst alle Handlungen körperlicher, psychischer, sexueller und ökonomischer Gewalt. Allerdings hat die Polizei in Rumänien – und vor allem im Banater Bergland – bisher fast ausschließlich mit den ersten beiden aufgezählten Formen häuslicher Gewalt zu tun, mit körperlicher und der oft mit dieser einhergehenden psychischen Gewalt, konkret: mit Schlägereien zwischen Eheleuten oder dem Verprügeln der Kinder und dem psychischen Druck, der vor allem im ländlichen Raum und in den Kleinstädten gang und gäbe ist, wo man noch nach dem rumänischen Bonmot der „Schläge, die aus dem Himmelreich kommen“ („Bătaia e ruptă din rai“) lebt. Und grundsätzlich gibt es kaum Ausnahmen auch bei den Tätern: immer sind es die Männer, die nach Macho-Art ihre Familien „führen“. Männlichkeit liegt hier im Faust-„Recht“.

Polizei-Chefkommissarin Oana Colța ist Leiterin der Dienststelle für öffentliche Ordnung der Kreispolizei Karasch-Severin. Sie informierte jüngst die Öffentlichkeit über die Medien des Banater Berglands, dass in ihrem Verantwortungsgebiet die häusliche Gewalt in den ersten acht Monaten 2023 um 3,2 Prozent (elf Fälle) zurückging. Die Übersicht über Fälle von Aus-übung häuslicher Gewalt, die sie bot, war sowohl akribisch zusammengestellt, als auch aufschlussreich für einen gewissen Mentalitätszustand der Bevölkerung des Banater Berglands. Und sie betonte, dass man sich bei der Polizei wohl bewusst sei, dass es immer noch eine Hemmschwelle gibt beim Anzeigen der Fälle häuslicher Gewalt. Dass also die Dunkelziffer höher ist, als das, was polizeikundlich wurde.

Im Banater Bergland wirken zur Stunde rund hundert Schutzanordnungen, in überwiegender Mehrheit auf Bitte der Opfer häuslicher Gewalt, einige wenige aber auch auf Anraten einschlägiger Institutionen. Die Anordnungen wurden sämtlich (mit zwei Ausnahmen) von den Gerichten bestätigt. In 208 Fällen ist physische Gewaltanwendung (Schläge) gegen Frauen angezeigt worden, aber es gibt auch Anzeigen wegen Androhung von Schlägen (34 Fälle) und ziemlich häufige Anzeigen wegen Verlassen der Familie (59 Fälle).
Von den 753 Einsatzfällen der Polizei wegen häuslicher Gewalt sind in 106 Fällen Nachuntersuchungen gemacht worden sowie eine Einschätzung des Risikos, der die betreffenden Familien ausgesetzt sind. In allen 106 Fällen wurde das unmittelbare Risiko der Wiederholungstat festgestellt und den Opfern angeboten, eine einstweilige Verfügung bei Gericht gegen den Täter zu beantragen – was aber in 20 Fällen von den Opfern abgelehnt wurde.