Immobilienverkäufe-Prozess: Angeklagte bekennen sich für nicht schuldig

Staatsanwaltschaft wirft Ciuhandu, Robu und anderen mehrere Straftaten vor

Temeswar (ADZ) – Die Strafkammer des Temescher Gerichts hat am Dienstag die Angeklagten in der Sache der illegalen Veräußerung von verstaatlichten Immobilien an die ehemaligen Mieter vernommen. Die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft DNA wirft den ehemaligen Bürgermeistern Gheorghe Ciuhandu (1996-2012) und Nicolae Robu (2012-2020), den ehemaligen Vizebürgermeistern Traian Stoia (2012-2016) und Dan Diaconu (2012-2020), dem ehemaligen Sekretär der Stadt Temeswar, Ioan Cojocari, dem ehemaligen Direktor der Vermögensverwaltung des Rathauses, Nicușor Miuț, sowie den Beamten Martin Staia, Simona Vârlea und Gabriela Iova vor, Wohnungen aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes Nr. 112/1995 an Personen verkauft zu haben, denen das Gesetz kein Kaufrecht anerkannte, und dies auch noch zu Preisen, die unter dem Marktwert bzw. dem laut Anwendungsvorschriften zu berechnenden Preis lagen. Zahlreiche solcher Immobilien, vor allem solche, die sich in exklusiven Wohngegenden am Rande der Innenstadt befinden, wurden später von wohlhabenden Roma-Familien unter fragwürdigen Umständen erworben, mehrmals sorgten solche Affären für negative Schlagzeilen.

Die DNA schaltete sich relativ spät ein, erst 2019 wurde die Anklageschrift an das zuständige Gericht geleitet. Am Dienstag bekannten sich die Angeklagten für nicht schuldig. Nicușor Miuț und sein damaliger Vorgesetzter, Ex-Bürgermeister Ciuhandu, erklärten, dass sie nur jene Kaufverträge abgeschlossen hatten, zu deren Abschluss sie damals durch endgültige Gerichtsurteile gezwungen worden waren. Sie hätten sich nichts vorzuwerfen, zumal sie damals davon ausgegangen waren, dass ein Regierungsbeschluss des Victor-Ciorbea-Kabinetts aus dem Jahre 1997 keineswegs das vom Parlament verabschiedete Gesetz Nr. 112/1995 abändern konnte und sie sich deshalb an diesen Kabinettsbeschluss nicht hielten. Endgültige Gerichtsurteile sollen die Stadtverwaltung gezwungen haben, die Immobilien an die Mieter zu verkaufen, auch wenn der Mietvertrag erst nach Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 112 abgeschlossen wurde. Normalerweise hätten nur jene Mieter ein Kaufrecht gehabt, die zum Datum des Inkrafttretens jenes Gesetzes bereits über einen gültigen Mietvertrag verfügt hatten.
Ciuhandu fügte hinzu, dass er nie Druck auf die Beamten ausgeübt habe, diese hätten die Kaufanträge selbstständig überprüft und er die entsprechenden Verträge dann unterzeichnet. Die DNA werfe ihm nun vor, 60 Wohnungen und zwei Geschäftsräume verkauft zu haben, die sich alle in einem erbärmlichen Zustand befunden hätten, weil der Staat nie in der Lage war, diese zu sanieren oder halbwegs instandzuhalten. Und nun fühle sich genau dieser Staat in seinem Vermögen beschädigt und werfe ihm dies vor. Der Staatsanwalt präsentierte daraufhin dem ehemaligen Stadtvater die Kopie eines Dokuments aus dem Jahre 1999, die Ciuhandus Unterschrift trägt. Daran könne er sich doch nicht mehr erinnern, sagte dieser, er habe hunderttausende Papiere während seiner Amtszeit unterzeichnen müssen.

Der ehemalige Sekretär, Cojocari, sagte dem Gericht, dass er in seiner Eigenschaft als Sekretär des Stadtrates Temeswar überhaupt keinen solchen Vertrag unterzeichnet habe und auch niemanden beauftragt habe, solche Verträge abzuschließen. Er habe keinen der Käufer gekannt, man könne ihm nichts vorwerfen. Auch wenn die Vermögensverwaltung ihm untergeordnet gewesen war, könne er doch nicht zur Verantwortung für das gezogen werden, was die Beamten dieser Abteilung gemacht hätten.

Für vollkommen unschuldig erachtet sich auch Nicolae Robu. Er habe erst dann die beiden Verträge unterschrieben, die ihm angelastet werden, nachdem vier Juristen unterzeichnet hätten, die für die rechtliche Vorkontrolle zuständig gewesen waren. Keine Sekunde hätte er sich gedacht, dass da etwas Illegales passiere, sagte Robu. Sein Vize Diaconu sagte, er habe nur deshalb unterschrieben, weil die Vermögensverwaltung ihm untergeordnet war, doch gebunden sei die Stadt erst dann, wenn der Bürgermeister unterschreibt. Das Temescher Gericht setzte den nächsten Verhandlungstag für den 17. März an.