Ab Januar 2026 treten in Rumänien grundlegende Änderungen des Verfahrens zum Netzanschluss von Energieanlagen in Kraft. Es betrifft Stromerzeugungs- und Speicheranlagen (BESS) mit einer installierten Leistung von mindestens 5 MW. Diese Reform soll ein transparenteres und wettbewerbsorientiertes System schaffen, das Netzkapazitäten effizienter verteilt und spekulative Projekte verhindert.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Neu: Auktionen zur Kapazitätsvergabe
Künftig werden verfügbare Netzkapazitäten nicht mehr nach dem Prinzip „first come, first served“, sondern ausschließlich über Auktionen vergeben.
Damit entfällt das bisherige Modell, nach dem Anschlussantragsteller verpflichtet waren, sich an allgemeinen Verstärkungsmaßnahmen im vorgelagerten Netz (in amonte) zu beteiligen.
Für Stromerzeugungs- und Speicheranlagen mit einer Leistung ab 5 MW ist hierfür die Teilnahme an einer vom Übertragungs- und Systembetreiber Transelectrica organisierten Auktion verpflichtend. Der Kapazitätszuteilungsvertrag (contractul de alocare capacitate) stellt dabei eine zwingende Voraussetzung für den Netzanschlussantrag dar.
Die im Auktionsverfahren erzielten Erlöse werden von den Netzbetreibern gezielt für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Stromnetze verwendet.
Ablauf der jährlichen Auktion
Das Verfahren läuft einmal jährlich nach dem folgenden, klar geregelten Zeitplan:
- Bis 15. Januar: Veröffentlichung der verfügbaren Kapazitäten je Zone (ab dem übernächsten Jahr).
- 16. Januar – Ende Februar: Einreichung der Anträge durch die Projektentwickler.
- 1.-10. März: Weiterleitung der zulässigen Anträge durch die Netzbetreiber an Transelectrica.
- Bis 15. März: Veröffentlichung der endgültigen Teilnehmerliste.
- 16. März - 15. Juni: Erstellung einer Globalen Lösungsstudie durch Transelectrica (umfasst u.a Netzausbaumaßnahmen, Kosten, Kapazitätsoptionen).
- Bis 15. Juni: Veröffentlichung der Studienergebnisse, der verfügbaren Kapazitäten (mit/ohne Netzausbau), der Gesamtnachfrage, der Entwicklungskosten sowie des Startpreises und Auktionsplans.
- Ab 1. Juli: Durchführung täglicher Auktionen. Der Startpreis errechnet sich aus Netzausbaukosten / verfügbarer Kapazität (Lei/MW). Zusätzlich ist eine Teilnahmesicherheit i.H.v. 1 % des Startpreises multipliziert mit der beantragten MW-Menge erforderlich. Nicht erfolgreiche Bieter erhalten die Sicherheit innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Abschluss der Auktion zurück, erfolgreiche Bieter innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Einreichung des unterzeichneten Kapazitätszuteilungsvertrags.
- Nach der Auktion: Veröffentlichung der Ergebnisse innerhalb von drei Stunden, anschließend Vertragsentwurf. Innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt des Vertragsentwurfs ist eine Sicherheit i.H.v. 1 % des Vertragswerts bei Transelectrica zu leisten. Anderenfalls verfallen sowohl die zugeteilte Kapazität als auch die Teilnahmesicherheit.
- Zahlung der zugeteilten Kapazität: Der Gesamtbetrag muss innerhalb von 4 Monaten ab Vertragsdatum in Raten gezahlt werden. Die erste Rate i.H.v. mindestens 20 % des Gesamtbetrags ist innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsdatum zu leisten. Bei Versäumnis verliert der Nutzer die zugeteilte Kapazität sowie die Sicherheit.
Situation bereits laufender Projekte
Projekte, für die eine Netzanschlussgenehmigung vor dem 31.12.2025 erteilt wird, werden von der neuen Auktionspflicht ausgenommen und können nach den bisherigen Bestimmungen fortgeführt werden. Projekte (von mindestens 5 MW), für die eine Netzanschlussgenehmigung bis Ende 2025 beantragt, aber noch nicht erhalten wird, fallen hingegen nicht unter diese Ausnahme und müssen zwingend am neuen Auktionsverfahren teilnehmen. In diesen Fällen sind die Netzbetreiber verpflichtet, den Projektentwicklern bereits entstandene Kosten, insbesondere für die Antragstellung und die Durchführung der Lösungsstudie, zu erstatten.
Damit wird eine klare Trennlinie zwischen gesicherten Projekten und Anträgen, die noch in Bearbeitung sind, gezogen. Gesicherte Projekte bleiben bestehen, während die offenen Anträge in das neue, transparente und wettbewerbsorientierte System überführt werden.
Fazit
Die Einführung eines Auktionsverfahrens stellt einen wichtigen Wechsel im rumänischen Netzanschlussrecht dar. Für Entwickler bietet sie mehr Transparenz und Planbarkeit, andererseits steigen die Anforderungen an Finanzierung, Strategie und Fristenmanagement.
Für in Entwicklung befindliche Projekte ohne erteilte Netzanschlussgenehmigungen ist es wichtig, frühzeitig die neuen Bedingungen zu berücksichtigen.
Das neue System eröffnet Chancen für einen zielgerichteten Ausbau der Netzinfrastruktur. Gleichzeitig werden spekulative Vorhaben erschwert, sodass künftig diejenigen Projekte im Vorteil sind, die sowohl technisch als auch wirtschaftlich tragfähig sind.
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