Brüssel/Bukarest (ADZ) - Die Europäische Kommission hat am Dienstag mitgeteilt, dass Rumänien eine neu einzurichtende nationale Entwicklungsbank mit Erstkapital in Höhe von bis zu 7,9 Milliarden Lei (1,6 Mrd. Euro) ausstatten darf. Das Beihilfevorhaben steht im Einklang mit EU-Beihilfevorschriften, wie die EU-Kommission in einer Pressemitteilung bekanntgab.
Einziger Aktionär der Investitions- und Entwicklungsbank soll das rumänische Finanzministerium werden, das Institut wird der Aufsicht der Rumänischen Nationalbank (BNR) unterstehen. Zweck der Bank wird die Förderung von wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Wachstum in der rumänischen Volkswirtschaft sein, heißt es weiter. „Die Bank wird den Zugang zu Finanzmitteln sicherstellen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, ausreichende Unterstützung vom Markt zu erhalten. Damit werden die in der EU tätigen Unternehmen wettbewerbsfähiger und nachhaltiger, ohne dass der Wettbewerb übermäßig verzerrt wird“, erklärte Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin.
Die Beihilfen werden in folgender Form gewährt: eine Kapitalzufuhr in Höhe von bis zu 608 Mio. Euro, davon 10 Mio. Euro im Jahr 2024 als Zuschuss aus der Aufbau- und Resilienzfazilität; ein Zuschuss in Höhe von 1,4 Mio. Euro; und staatliche Bürgschaften in Höhe von 992 Mio. Euro.
In Folge der Prüfung der Maßnahme nach den den EU-Beihilfevorschriften ist die EU-Kommission zum Ergebnis gelangt, dass die Entwicklung bestimmter Wirtschaftstätigkeiten in vielen Wirtschaftszweigen, in denen ausreichende Finanzmittel auf dem Markt schwer zu beschaffen sind, erleichtert werde. Ferner sei die Maßnahme notwendig und geeignet, um den Zugang zu Finanzmitteln für Sektoren oder Unternehmen zu verbessern, die Schwierigkeiten haben, am Markt ausreichende Finanzmittel zu beschaffen. Sie wird als verhältnismäßig eingestuft, da die Finanzierungen der Bank Defizite des Marktes kompensieren und die Mittel nicht den Betrag überschreiten werden, der zur Verwirklichung der anvisierten Ziele erforderlich ist.
„Es sind ausreichende Schutzvorkehrungen vorgesehen, um übermäßige negative Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel in der EU zu vermeiden“, teilt die EU-Kommission weiter mit. Insbesondere sollen für die Finanzierungstätigkeiten der Bank Regeln gelten, die sicherstellen, dass private Investoren nicht verdrängt werden, falls sie bereit sind, Unternehmen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Da sich das Ausmaß des Marktversagens ändern kann, hat die Kommission die Tätigkeiten der Bank befristet – bis Ende 2029 – genehmigt. Jede weitere Verlängerung müsste bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet werden.