Rumänisches Elektronisches System für die EU-weite Verknüpfung des Handelsregisters funktionell

Laut Pressemitteilung des Handelsregisteramts vom 5. September 2019 ist das Rumänische System zur Verknüpfung des Nationalen Handelsregisteramts mit „BRIS“, dem System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern in der EU), ab September 2019 operativ geworden und über das Portal e-justice.europa.eu zugänglich. 

Hintergrund

BRIS oder Business Registers Interconnection System, das System für die Verknüpfung der Handelsregister der Mitgliedstaaten, ist das Ergebnis der Mitarbeit der Europäischen Kommission mit den Regierungen der Mitgliedstaaten. Sie besteht u. a. aus der Europäischen Zentralen Plattform (ECP), die zur Vernetzung der Handelsregister der Mitgliedstaaten und dem Datenaustausch dient.

Aufgrund der Möglichkeiten auf dem Binnenmarkt kommt es immer häufiger zu Erweiterungen von Gesellschaften aus der EU über ihre nationalen Grenzen hinaus. Oft sind an Operationen betreffend einer Gesellschaft (z. B. Verschmelzungen oder Spaltungen) Unternehmen aus verschiedenen Mitgliedstaaten beteiligt. Hieraus ergibt die legitime Anforderung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Informationen über Gesellschaften. Die Kommission hat bereits 2009 das Erfordernis der Verknüpfung der Handelsregister der Mitgliedstaaten festgestellt, um eine günstigere rechtliche und steuerliche Umwelt für Geschäfte zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen durch Verringerung des Verwaltungsaufwands und Erhöhung der Rechtssicherheit zu verbessern.

Rechtsgrundlage

Die rumänische Rechtsgrundlage ist das Gesetz 152/2015 aus dem Jahr 2015. Dieses setzt eine EU- Richtlinie zur Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern1 um. Die Richtlinie zwingt die Mitgliedstaten nicht zur Änderung oder Vereinheitlichung der internen Register, sie verpflichtet allerdings diese, die Verknüpfung ihrer nationalen Handelsregister auf EU-Ebene zu gewährleisten. Das System ist somit ein europäischer elektronischer Zugangspunkt, der eine Reihe von Informationen aus den nationalen Registern jedes Mitgliedstaates veröffentlichen bzw. verteilen kann. Aufgrund des rumänischen Gesetzes ist das Justizministerium durch das Handelsregisteramt für die Integration mit dem BRIS System zuständig. 

Umsetzung

Durch BRIS sind die folgenden im Handelsregister eingetragenen Informationen über Gesellschaften aus der EU – nun auch aus Rumänien – für jedermann kostenlos verfügbar2:

  • die Firma (Bezeichnung) und die Rechtsform der im Handelsregister eingetragenen Person;
  • der Geschäftssitz der im Handelsregister eingetragenen Person und der Mitgliedstaat, in dem sie registriert ist;
  • die Handelsregisternummer der eingetragenen/registrierten Person, die einheitliche europäische Kennung (EUID) und die Steuernummer;
  • der Status des Unternehmens.

Die Verknüpfung des Handelsregisters mit der zentralen Plattform stellt die Zusammenarbeit und Kommunikation mit den anderen Registern der EU – Mitgliedstaaten und dem europäischen e-Justice Portal sicher. Dadurch wird zu Folgendem beigetragen: 

  • Erbringung von sicheren, gesicherten und in allen EU-Sprachen verfügbaren Dienstleistungen; 
  • Geringere Kosten für europäische Bürger und Verbraucher;
  • Leichterer und schnellerer  Zugang zu öffentlichen Diensten;
  • Verbesserung der Qualität der Daten der internen Handelsregister, grenzüberschreitende Kohärenz sowie die digitale Umsetzung der grenzüberschreitenden Vorgänge;
  • Erhöhung der Transparenz und Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu Informationen über Gesellschaften.


Fazit

Das Rumänische Elektronische System für die Verknüpfung des Handelsregisters mit BRIS wurde ungefähr zwei Jahre nach der Implementierung auf EU-Ebene operativ. Obwohl die Informationen, zu denen das Portal Zugang gewährt, zurzeit eingeschränkt sind, bieten sie genügend Details, um grundlegende Aussagen über die wesentlichen Daten einer bestimmten Gesellschaft (auch) aus Rumänien treffen zu können. Wer diese Informationen abruft, kann auf diese Weise insbesondere die Existenz, das Alter, die Steuernummer und den Status des Unternehmens erfahren. Dies sind Indizien über die Zuverlässigkeit des jeweiligen Unternehmens und können als Hinweise für eine zukünftige Zusammenarbeit damit betrachtet werden.
Weitere Informationen können (und sollten) allerdings über andere Kanäle eingeholt werden. Es ist in Rumänien möglich, über andere Portale (teilweise kostenpflichtig) die Gesellschafter, wesentliche Bilanzdaten, Steuerschulden, Rechtsstreitigkeiten und andere Daten einer Gesellschaft zu erhalten.


1 Richtlinie 2012/17/EU, mittlerweile aufgehoben/ ersetzt durch die Richtlinie 2017/1132/EU
2 Unter https://e-justice.europa.eu/content_business_registers_at_european_level-105-de.do


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